Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MARIS LUPUS d.o.o. und den Marken VIOLA RESIDENCE, VIOLA APARTMENTS MEDULIN
Gültig ab 01.01.2024
Das Resort VIOLA RESIDENCE (früher bekannt als Viola Apartments Medulin) wird vertreten und verwaltet von MARIS LUPUS d.o.o. (Ltd.) OIB (VAT-Nr): HR90709322812, Vrčevan 109, 52203 Medulin, Kroatien. (Maris Lupus d.o.o. wird im Folgenden als „ML“ bezeichnet, Viola Residence als „VR“)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Überlassung von Appartements oder Zimmern (Wohneinheiten) zur Beherbergung, die zwischen ML oder ihren VR und einem Gast (zusammen „Parteien“) geschlossen werden, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen von ML (Beherbergungsvertrag), soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt.
1 Vertragsabschluss
1. Vertragspartner sind ML und der Gast. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Gastes durch ML zustande. ML bestätigt die jeweilige Buchung in Textform (E-Mail).
2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er ML gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern ML eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Bedingungen gelten auch für den Dritten.
2 Reservierungen
1. Mit der Reservierung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Sofern die gebuchte Einheit verfügbar ist, erhält der Gast von ML eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der Reservierung des Gastes kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen ML und dem Gast zustande.
2. Die Angebote von ML hinsichtlich der verfügbaren Einheiten sind freibleibend und unverbindlich. ML kann nach eigenem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
3. Es besteht, sofern nicht von ML ausdrücklich bestätigt, kein Anspruch auf die Inanspruchnahme des Übernachtungsservices in einer bestimmten Einheit. ML behält sich das Recht vor, branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Termine festzulegen.
3 Stornobedingungen
1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Vorauszahlung des Gastes (50%) eingegangen ist. Eine garantierte Reservierung kann vom Gast unter Einhaltung der angegebenen Stornobedingungen (14 Tage vor Anreise) und unter Angabe der Reservierungsnummer kostenlos storniert werden. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Rücktrittsrecht gegenüber ML nicht bis zum vereinbarten Termin ausübt.
2. Nach Ablauf der Rücktrittsfristen ist der Rücktritt ausgeschlossen und ML behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung – trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung – abzüglich ersparter Aufwendungen. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes oder bei vorzeitiger Abreise des Gastes. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichterscheinen und vorzeitiger Abreise des Gastes alle weiteren Nächte einschließlich der zweiten Nacht storniert.
3. Reservierungen, bei denen die Restzahlung (50%) durch den Gast noch nicht erfolgt ist, sind bis 22.00 Uhr am Anreisetag gültig. Nach 22.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch. ML ist berechtigt, die reservierte Einheit anderweitig zu vermieten.
4. Sofern zwischen ML und dem Gast im Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann der Gast bei einer Gruppenbuchung (drei oder mehr Einheiten) bis zu dreißig Tage vor der Anreise stornieren. Storniert der Kunde den Beherbergungsvertrag bis 14 Tage vor Anreise, ist ML berechtigt, 50 % aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Storniert der Gast zu einem späteren Zeitpunkt, ist ML berechtigt, 100 % aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.
4 Unterkunft und sonstige Preise
Es gelten die von ML zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und schließen alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben ein. Nicht eingeschlossen und gesondert berechnet werden örtliche Abgaben, die nach dem jeweiligen Ortsrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. die Kurtaxe.
5 Zahlungsbedingungen
1. 50% des Preises der gesamten gebuchten Beherbergungsleistung muss immer im Voraus vom Gast bezahlt werden, nach max. 5 Tagen per Überweisung oder sofort per Kreditkarte. Der Rest des Preises (50%) kann vor Anreise per Banküberweisung oder bei Anreise per Kreditkarte (per Online-Zahlung) bezahlt werden.
2. Gültige Zahlungsmittel sind die in Mitteleuropa üblichen Kreditkarten und Barzahlungen.
3. ML behält sich das Recht vor, das hinterlegte Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen für nachträglich anfallende Gebühren aufgrund von in Anspruch genommenen Zusatzleistungen oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
4. Rechnungen von ML sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
5. ML ist jederzeit berechtigt, aufgelaufene Forderungen für fällig zu erklären und sofortige Zahlung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ML berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
6 Nutzung der gebuchten Einheiten
1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere oder spätere Verfügbarkeit im vorgenannten Sinne, es sei denn, es wurde mit ML etwas anderes vereinbart.
2. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann mit ML eine frühere Anreise (early check-in) vereinbart werden. Ein vertraglicher Anspruch auf ein frühes Einchecken besteht nicht.
3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann ein später Check-out mit ML im Voraus vereinbart werden. Bei Abreise nach 14.00 Uhr wird der halbe Tagessatz (gemäß der Website von ML) der Einheit berechnet. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen späten Check-out.
4. Stellt ein Gast die Einheit nicht bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung, kann ML 50% des vollen Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.
5. Soweit nicht anders vereinbart, sind die überlassenen Schlüssel und ggf. Schlüsselkarten am vereinbarten Abreisetag an ML zu übergeben oder, falls vereinbart, in der Wohnung zu belassen. Bei Verlust oder Nichtabgabe eines überlassenen Schlüssels oder einer Schlüsselkarte bei der Abreise wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.
6. ML bleibt berechtigt, vom Gast den Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 50,00 EUR übersteigt. Dazu gehören auch die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
7 Weiterverkauf
1. Der Weiterverkauf/Vermietung und/oder Weitervermittlung von gebuchten Einheiten ist grundsätzlich untersagt. Insbesondere ist der Weiterverkauf von Einheiten und/oder Einheitskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Einheitspreisen untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf der Forderung gegen ML ist nicht gestattet. ML ist in solchen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/Verkauf gegenüber dem Dritten falsche Angaben über die Art der Buchung oder der Zahlung gemacht hat.
2. Die Untervermietung der überlassenen Einheit, ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten für Werbung, Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen bedürfen ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von ML in Textform.
3. Eine über den Beherbergungszweck hinausgehende Nutzung der Einheit, insbesondere eine gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist nicht gestattet.
8 Haftung von ML
1. Sollten Störungen bei der Leistungserbringung auftreten, wird das ML bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Das ML wird sich um Abhilfe bemühen, sobald es von ihnen Kenntnis erlangt oder sie dem Gast unverzüglich anzeigt. Der Gast ist verpflichtet, bei der Feststellung eines Schadens mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich beseitigt werden kann. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, die Rezeption unverzüglich über die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens zu informieren.
2. ML haftet nicht bei Tod, Krankheit oder Verletzung von Personen im Hotel, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wenn das schädigende Ereignis nicht durch ML oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig verursacht wurde.
3. ML haftet nicht für Reklamationen, die zu einem Ausfall der mechanischen und sonstigen Einrichtungen in der Unterkunft führen würden.
4. ML haftet nicht für Lärm oder Störungen, die außerhalb der Grenzen des ML-Geländes entstehen oder außerhalb der Kontrolle des ML-Personals liegen. ML haftet nicht für Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie z.B. schlechtes Wetter, Verspätungen anderer Transportunternehmen, Ausfall von Haushaltsgeräten, Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung und Nichteinhaltung von Anweisungen sowie vorsätzliche Verursachung durch den Nutzer des ML-Service.
5. ML haftet nicht für den Verlust von Gepäck oder persönlichen Gegenständen, wenn diese nicht gemeldet wurden und sich außerhalb des Safes befinden. Geld, Wertpapiere und Wertsachen werden in einem Zimmersafe aufbewahrt, wenn die Wohneinheit über eine solche Einrichtung verfügt. Ist kein Zimmersafe vorhanden, können Geld und andere Wertsachen an der Rezeption deponiert werden, was durch eine Versicherung abgedeckt ist. ML empfiehlt den Gästen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Verlorenes Gepäck oder Diebstahl sind an der Rezeption der Unterkunftseinheit und bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
6. ML haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung der eingebrachten Sachen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung ML anzeigt.
7. Benutzt der Gast den Parkplatz des ML, trägt ML keine Verantwortung für das Fahrzeug. ML hat keine Aufsichtspflicht. Bei Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt übernimmt ML keine Haftung.
8. Vom Gast zurückgelassene Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch und auf dessen Kosten und Gefahr zugesandt. ML bewahrt die Gegenstände sechs Monate auf und erhebt hierfür ein angemessenes, für diesen Zweck übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Aufbewahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem örtlichen Fundbüro übergeben, das Hotel haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung der vom Kunden oder seinen Begleitern mitgebrachten Kleidung oder sonstiger Gegenstände.
9. Gemäß Art. 10. Verbraucherschutzgesetz ermöglicht das ML die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde und verpflichtet sich, eine schriftliche Verbraucherbeschwerde über die erbrachte Dienstleistung entgegenzunehmen und innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde schriftlich zu beantworten. Die Verbraucher können eine Beschwerde über die Qualität der Dienstleistungen schriftlich an die Adresse einreichen: Maris Lupus d.o.o., Vrčevan 109, 52203 Medulin, Kroatien oder per E-Mail an: office@viola-medulin.eu
9 Gästedaten
Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist ML berechtigt, folgende gültige Ausweisdokumente zu verlangen:
1. für inländische und EU-Gäste einen Personalausweis oder Reisepass,
2. für Gäste aus Drittstaaten den Reisepass, und
3. gültige Kreditkartendaten beim Check-in in digitaler Form.
10 Beendigung des Beherbergungsvertrages
ML ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. Höhere Gewalt oder andere von ML nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
2. Einheiten unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. der Gästezahl, gebucht werden.
11 Raucherbestimmungen
Die ML-Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Das Rauchen ist daher im Aufenthaltsbereich der Gästeeinheiten verboten. Ausreichende Außenbereiche, in denen das Rauchen erlaubt ist, sind gekennzeichnet.
12 Keine Party
Partys sind in den ML-Einheiten nicht erlaubt.
13 Beschädigung oder Diebstahl
Bei Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, oder bei Diebstahl ist ML berechtigt, dem Gast den Schaden sowie die gesondert anfallenden Kosten für die Schadensbeseitigung in Rechnung zu stellen, einschließlich der Umsatzeinbußen, die durch die nicht mögliche Vermietung der Einheit entstehen.
14 Haustiere
Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt, der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Haustier familienfreundlich und ruhig ist.
15 Sorgfaltspflicht
Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räume, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und für eine ordnungsgemäße Belüftung zu sorgen.
16 Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Veranstaltungszeiten
Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Einheiten und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, die sich speziell aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
17 Internet-Nutzung
ML stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zu ausschließlich privater Nutzung zur Verfügung. Störungen, z.B. durch höhere Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä., können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden.
18 Schlussbestimmungen
1. ML ermöglicht die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde und verpflichtet sich, eine schriftliche Verbraucherbeschwerde über die erbrachte Leistung entgegenzunehmen und diese innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde schriftlich zu beantworten. Die Verbraucher können eine Beschwerde über die Qualität der Dienstleistungen schriftlich an die Adresse einreichen: Maris Lupus d.o.o., Vrčevan 109, 52203 Medulin, Kroatien oder per E-Mail an: office@viola-medulin.eu
2. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, die Annahme des Antrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
3. Leistungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Datenschutzrichtlinie wurde in englischer Sprache verfasst und wird in andere Sprachen übersetzt. Im Falle einer Abweichung zwischen dem übersetzten Dokument und der englischen Originalfassung ist die englische Fassung maßgebend.